AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Planungsleistungen

AGB: Das Einzelunternehmen „Wildes Gartenherz“, Inhaber Natalie Bauer, Gerberstraße 5, 67297 Marnheim (nachfolgend „Wildes Gartenherz“), betreibt unter der Domain https://wildes-gartenherz.de eine Internetseite, die gegen Bezahlung Online-Gartenplanungen und Online-Pflanzplanungen (Planungsleistung von Neu- und/oder Umgestaltung von Gärten/Beeten, nachfolgend zum Begriff „Online-Gartenplanungen zusammen gefasst) für Auftraggeber anbietet.

Als Auftraggeber werden ausschließlich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Privatpersonen und nur Verbraucher im Sinne von § 13 BGB akzeptiert.

Die Online-Gartenplanung wird in der Form erbracht, dass – je nach Auftrag – handgezeichnete Entwurfspläne in 2D des Gartens an den Auftraggeber per Post versandt werden. Auf den Entwurfsplänen sind die vorgeschlagenen Gestaltungselemente und deren Anordnung ersichtlich. Die Entwurfspläne basieren dabei insbesondere auf den in einem Kundenfragebogen vom Auftraggeber gemachten Angaben und Gestaltungswünsche.

Bei den durch „Wildes Gartenherz“ erstellten Entwurfspläne handelt es sich nur um eine Empfehlung für die Gartengestaltung – eben unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Gestaltungselemente im Kundenfragebogen durch den Auftraggeber. Ein weitergehender Anspruch ergibt sich daraus nicht. Für die private Umsetzung bzw. Weiterverwendung ist der Nutzer selbst zuständig.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit „Wildes Gartenherz“ abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und auch künftigen Verträgen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und ausdrücklich widersprochen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebern per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer dieser Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.

2. Vertragsschluss, Vertragsabwicklung

2. a. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen „Wildes Gartenherz“ und dem Auftraggeber kommt durch Zusage des Planungsangebotes vom „Wildes Gartenherz“ per Mail durch den Auftraggeber zustande. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Der Auftraggeber kann das Planungsangebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen. Mit Verstreichen der Frist ohne Reaktion ist das Planungsangebot hinfällig.

Im Planungsangebot ist der Planungspreis, der voraussichtliche Planungsstart und die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen benannt.

Spätestens zum Erstellen des Planungsangebots sollten alle erforderlichen Unterlagen für die Online-Gartenplanung vorliegen. Dazu gehört – je nach Auftrag – Fotos, falls gewünscht Videos, Lagepläne, maßstabsgetreue Skizzen, der Kundenfragebogen und falls gewünscht Bodenproben und ein Moodboard. Ggf. werden weitere Fragen bzw. Fotos des Beratungsgegenstandes, einschließlich Grundriss(e) sowie zusätzliche Informationen und Unterlagen angefordert, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig sind.

2. b. Vertragsabwicklung

Beim Start der Gartenplanung erstellt das „Wildes Gartenherz“ auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Kundenwunsch-Analysebogens einen ersten Ideenentwurf. Dieser Ideenentwurf wird anschließend – inklusive Beschriftung – dem Auftraggeber zum Feedback vorgelegt. Dieser hat maximal 7 Tage nach Erhalt des Zeit den Ideenentwurf zu sichten und alle Änderungswünsche der Planerin per Email mitzuteilen.

Nach diesem Kundenfeedback werden alle Veränderungswünsche – soweit planerisch möglich – in eine finale Entwurfsplanung eingearbeitet. Dafür wird eine handgezeichnete und colorierte Entwurfsplanung in 2D (Maßstab 1:100) inklusiver Beschriftung aller Elemente erstellt. Auf Grundlage des finalen Entwurfsplans erfolgt die Pflanzplanung. Dafür wird zuerst ein Konzept der Pflanzflächen erstellt. Diese Art Moodboard wird dem Auftraggeber ebenfalls zum Feedback vorgelegt. Dieser hat maximal 7 Tage nach Erhalt des Zeit den Ideenentwurf zu sichten und alle Änderungswünsche der Planerin per Email mitzuteilen.

Es ist nicht möglich jede einzelne Pflanze vorab zu besprechen. Im Kundenwunsch-Analysebogen können bereits alle Vorlieben und Abneigungen angeben werden. Diese werden berücksichtigt, solange sie standortgerecht sind.

Nach dem Feedback wird ein handgezeichneter und colorierter Pflanzplan in 2D (Maßstab 1:100), in dem alle Pflanzen mit einem genauen Standort eingezeichnet sind erstellt. Beigefügt ist hier eine Pflanzliste, die alle ausgewählten Pflanzen und Stückanzahl beinhaltet. Mit der Pflanzplanung ist die gesamte Gartenplanung abgeschlossen.

Eine ausdrückliche Abnahme der Planungsleistung ist nicht vorgesehen. Sie gilt jedoch spätestens mit Ablauf von 10 Tagen nach deren Zugang als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht erklärt. Unabhängig davon erfolgt die Abnahme der Gartenpläne konkludent durch deren bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder durch ein sonstiges Verhalten des Nutzers, aus dem sich die Anerkennung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht entnehmen lässt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die im Planungsangebot genannten Preise von „Wildes Gartenherz“ sind die Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Es können jedoch weitere Kosten anfallen. Die Leistung wird nach Stunden abgerechnet. Sollte sich der Planungsaufwand nachträglich erhöhen oder ausweiten werden diese Stunden ebenso in Rechnung gestellt.

Die Kosten, die für die Erstellung eines Planungsangebotes notwendig sind, wie bspw. Kosten des Ausmessens des Gartens oder Kosten der Bodenanalyse hat der Auftraggeber selbst zu zahlen. „Wildes Gartenherz“ ist jedoch berechtigt, bereits entstandene nachweisbare Kosten in Abzug zu bringen. Die Zahlung der Planungsleistung erfolgt nach Fertigstellung des Gartenplanes mit Überweisung. Die Rechnung hierfür wird mit der postalischen Übersendung des Gartenplanes übersandt und ist innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig.

Kosten für Planungsleistungen, die mittels durch den Auftraggeber fehlerhaft übermittelter bzw. zur Verfügung gestellter Planungsgrundlagen ausgeführt wurden, werden nicht rückerstattet.

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die das „Wildes Gartenherz“ nicht zu vertreten hat und die vom Auftraggeber zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise höhere Versandkosten, Zollabgaben bzw. Steuern.

(2) Freie Honorarvereinbarung

Gemäß § 7 HOAI richtet sich das Honorar nunmehr nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform nach §126b BGB treffen. Eine eigenhändige Unterschrift oder elektronische Signatur ist nicht notwendig. „Wildes Gartenherz“ weist ausdrücklich den Auftraggeber darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres als das die in den Honorartafeln der HOAI abgebildete Honorar vereinbart werden kann. Dieser Hinweis erfolgt durch das „Wildes Gartenherz“ spätestens mit Abgabe den Planungsangebotes über diese AGB.

(3) Lightversion

Es ist möglich bei der Planungsleistung eine Light-Version zu buchen. Dafür wird nach Auftragserteilung – ohne weitere Absprache – direkt ein fertiger Ideenentwurf auf Grundlage des Kundenfragebogens erstellt. Eine Korrekturstufe, sowie eine Nachbetreuung, wird bei diesem Angebot eingespart. Inhalt der Lightversion ist eine schnelle Skizze eines Ideenentwurfs (handgezeichnet, coloriert) in 2D, Maßstab 1:100 mit sehr kurzer Beschreibung (wie Weg, Carport, Mauer etc.). Falls gewünscht: Eine Liste mit einer Auswahl passender Pflanzen (Liste mit lat. /dt. Namen).

4. Lieferung

Die Planungsleistung wird auf dem Postweg geliefert bzw. auch auf Wunsch nach der Lieferung digital zur Verfügung gestellt.

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die dem „Wildes Gartenherz“ hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.

6. Gewährleistung und Mängelansprüche

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übersendete Entwurfsplanung unverzüglich zu überprüfen und offensichtliche und erkennbare Mängel innerhalb einer Woche nach Zustellung schriftlich zu rügen, ansonsten entfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei begründeten Mängelansprüchen durch den Auftraggeber ist das „Wildes Gartenherz“ berechtigt, zunächst eine Nachbesserung vorzunehmen. Die Nachbesserung erfolgt kostenfrei.

Es besteht kein Mangel, wenn die Bereitstellung der Planungsunterlagen durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs- und / oder Einflussbereiches des „Wildes Gartenherz“ liegen, durch den Ausfall eines Servers, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von „Wildes Gartenherz“ zu vertreten sind, verzögert wird. Diese Aufzählung ist insofern nicht abschließend.

Auch subjektives Nicht-Gefallen stellt keinen Mangel dar. Mängel an der erbrachten Planungsleistung müssen objektiv begründbar auf Grundlage der im Rahmen des Bestellvorganges durch den Auftraggeber übermittelten Informationen, Planungsgrundlagen sowie angegebenen Wünsche sein. Daher werden auf Planungsfehler, die auf mangelnde oder falsche Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, keine Verantwortung übernommen.

Der Mehraufwand infolge nachträglicher Änderungen der Planungsziele ist kostenpflichtig.

7. Haftung von Wildes Gartenherz

Für eine Haftung von „Wildes Gartenherz“ auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

Die Entwurfsplanung ist nur eine Gestaltungsplanung und ersetzt nicht die fachmännische Ausführungsplanung, Ausführung und Baubetreuung. Es werden keine Leistungen nach HOAI angeboten, also bspw. keine Kostenschätzung, Ausschreibungen, technischen Planungen oder Bauleitung. Der Entwurfsplan ist als eine Idee, als ein Vorschlag zur Gartengestaltung zu sehen. Es wird aufgezeigt, wie der Garten aufgebaut sein muss, um gut auszusehen. Im Zuge der Ausführung müssen alle Maße, Höhen, Flächen und Angaben vor Ort überprüft und aufgenommen werden!

Eine Haftung zu technischen und baulichen Details ist ohne Ortsbegehung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Für Planungsfehler, die aufgrund mangelnder oder falscher Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann „Wildes Gartenherz“ keine Haftung übernehmen.

8. Urheberrecht / Nutzungsrecht

Das Urheberrecht an der Planungsleistung von „Wildes Gartenherz“, insbesondere an den hierzu erstellten Broschüre inkl. Plänen und Pflanzlisten, liegt bei „Wildes Gartenherz“. „Wildes Gartenherz“ räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht an der Nutzung der Gartenplänen ausschließlich zu privaten Zwecken ein. Eine gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von „Wildes Gartenherz“ erlaubt.

Die durch „Wildes Gartenherz“ gelieferte Planung bleibt dessen geistiges Eigentum, bei Veröffentlichung muss er als Verfasser genannt werden. „Wildes Gartenherz“ darf ohne Nachfrage die Planung für Werbezwecke nutzen. Der Auftraggeber kann dem schriftlich widersprechen.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Unterlagen besitzt. „Wildes Gartenherz“ ist von allen Kosten und Ansprüchen Dritter insofern freigestellt.

Mit der Übermittlung von Unterlagen, Informationen und sonstigen Inhalten räumt der Auftraggeber „Wildes Gartenherz“ ein unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, insbesondere zur digitalen Speicherung sowie zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Hiervon unberührt bleiben datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die Verpflichtung zur Löschung von personenbezogenen Daten nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

9. Beendigung des Vertrages über die Planungsleistung

Der Vertrag über die Planungsleistung kann nach Auftragserteilung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alle bis dahin erbrachten Teilleistungen werden durch „Wildes Gartenherz“ in Rechnung gestellt.

10. Salvatorische Klausel

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und „Wildes Gartenherz“ gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Diese bleiben voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung.

11. Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz des Auftragnehmers „Wildes Gartenherz“. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. „Wildes Gartenherz“ ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.